kieserbraune

rechtsanwälte

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Betreuungs- und Sozialrecht

Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB).

Betreuungs- und Sozialrecht
  • Beratung zu Pflegeleistungen
  • Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • Organisation ärztlicher Versorgung
  • Beauftragung von Pflegediensten 
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen 
  • Ermöglichung von Klinikaufenthalten 
  • Korrespondenz mit Krankenkassen und Versicherungen 
  • Zuzahlungsbefreiungen
  • Geltendmachung von Renten, Sozialhilfe oder sonstigen sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Prüfung Unterhaltspflichten 
  • Erbangelegenheiten 
  • Verwaltung von Vermögen und Finanzen 
  • Schuldnerberatung / Entschuldung
  • Verträge prüfen, abschließen oder abwickeln
  • Erhaltung von Wohnraum 
  • Prüfung und Abschluss von Mietverträgen 
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern
  • Organisation von Plätzen in Wohngemeinschaften oder Heimen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung 
  • Beratung und Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und in Strafverfahren