Insolvenzrecht
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger*innen eines Schuldenden gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldenden verwertet und der Erlös verteilt wird. Dem redlichen Schuldenden wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen*ihren restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§1 InsO).
- Systematische Erfassung der Vermögensverhältnisse
- Prüfung und Beratung hinsichtlich einer Umschuldung
- Optimierung der laufenden Kosten
- Prüfung der bestehenden Geschäfts- und Vertragsbeziehungen
- Veräußerung oder Abwicklung von Unternehmen
- Kommunikation mit allen Gläubigern
- Aufnahme der tatsächlichen Schulden
- Unterbreitung eines Schuldenbereinigungsplanes
- Antragsstellung beim Insolvenzgericht
- Begleitung während der Wohlverhaltensphase
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Vermeidung von Vollstreckungen
- Vertretung in strafrechtlichen Verfahren
- Beantragung von Sozialleistungen
- Verwaltung von Geldern