kieserbraune

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Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger*innen eines Schuldenden gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldenden verwertet und der Erlös verteilt wird. Dem redlichen Schuldenden wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen*ihren restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§1 InsO).

Insolvenzrecht
  • Systematische Erfassung der Vermögensverhältnisse
  • Prüfung und Beratung hinsichtlich einer Umschuldung
  • Optimierung der laufenden Kosten
  • Prüfung der bestehenden Geschäfts- und Vertragsbeziehungen
  • Veräußerung oder Abwicklung von Unternehmen
  • Kommunikation mit allen Gläubigern
  • Aufnahme der tatsächlichen Schulden
  • Unterbreitung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Antragsstellung beim Insolvenzgericht
  • Begleitung während der Wohlverhaltensphase
  • Antrag auf Restschuldbefreiung 
  • Vermeidung von Vollstreckungen
  • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren
  • Beantragung von Sozialleistungen
  • Verwaltung von Geldern