kieserbraune

rechtsanwälte

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Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§1 InsO).

Insolvenzrecht
  • Systematische Erfassung der Vermögensverhältnisse
  • Prüfung und Beratung hinsichtlich einer Umschuldung
  • Optimierung der laufenden Kosten
  • Prüfung der bestehenden Geschäfts- und Vertragsbeziehungen
  • Veräußerung oder Abwicklung von Unternehmen
  • Kommunikation mit allen Gläubigern
  • Aufnahme der tatsächlichen Schulden
  • Unterbreitung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Antragsstellung beim Insolvenzgericht
  • Begleitung während der Wohlverhaltensphase
  • Antrag auf Restschuldbefreiung 
  • Vermeidung von Vollstreckungen
  • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren
  • Beantragung von Sozialleistungen
  • Verwaltung von Geldern