Strafrecht
In Deutschland gibt es jährlich mehrere Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Jede*r Beschuldigte hat das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigenden.
- Ermittlungsverfahren (vor Erhebung einer Anklage)
- Zwischenverfahren (ab Erhebung einer Anklage)
- Hauptverfahren (nach Zulassung der Anklage durch das Gericht)
- Rechtsmittelinstanzen
- Wiederaufnahme des Verfahrens (nach Rechtskraft eines Urteils)
- Vollstreckungsverfahren (nach Verurteilung)
- Haftrecht (Haftprüfung, Haftverschonung)
- Insbesondere: Diebstahl, Betrug, Untreue, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag), Jugendstrafsachen, Betäubungsmittelstrfsachen (z.B. Drogen), Unfallflucht
- Pflichtverteidigung
- Vertretung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten)